Hausbrieffachanlagen

von adminZuletzt verändert: 13.10.2011 10:49

Nach § 34 Postmarktgesetz (gültig seit 1.1.2011) ist bei Neubauten mit mehr als 4 Parteien der Gebäudeeigentümer für die Anbringung einer Hausbrieffachanlage verantwortlich. Die Hausbrieffachanlagen müssen der Europanorm 13724 entsprechen. Wir liefern TÜV geprüfte Hausbrieffachanlagen, in allen RAL Farben und bieten auch Sonderlösungen.

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